Langzeitmiete

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Langzeitmiete:


 


Sie müssen aufgrund eines Versicherungsfalls wie einem Brandschaden, einem Wasserschaden oder einem Einbruchsschaden vorrübergehend Ihre Wohnung oder Ihr Haus verlassen? Wir helfen Ihnen weiter. Fragen Sie einfach Ihre Konditionen für eine Langzeitmiete bei uns an. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

 


Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird

Umsatzsteuer nicht berechnet!


 


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